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Leistungspakete und Honorare


Nach einem ersten Telefonat, in dem Sie Ihre Fragen klären, können Sie direkt mit der Beratung beginnen. Die Beratung ist modular aufgebaut und richtet sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen.

Eine Coachingstunde à 60 Minuten wird zum Satz von 55,00 Euro berechnet. Diese kann jederzeit einzeln nach Bedarf gebucht werden. In der Praxis hat sich die Kombination von Modulen bewährt, die aufeinander aufbauen und die wir zu attraktiven Leistungspaketen geschnürt haben:

Unsere Leistungspakete  Euro 
A) „Karriere-Check“ Für Menschen, die ihre weitere berufliche Entwicklung optimal gestalten wollen und ihre Erfahrungen und Fähigkeiten dabei einbringen wollen. Persönliches Intensivcoaching mit Inhalten aus Modul 1 „Standortbestimmung“ und Modul 2 „Kompetenzprofil“ - 3 Gespräche à 80 Min. oder 4 Gespräche à 60 Min.  200,00  
B) „Strategie und Bewerbung“*Reflexion und Feedback zu bisherigen Unterlagen und Ergebnissen*Persönliche Beratung zur Zielgruppenfindung im Arbeitsmarkt und Bewerbungsstrategie mit Inhalten aus den Modulen 2 „Kompetenzprofil“ Modul 3 „Karriereplanung“ - 2 Gespräche à 90 Minuten
*Entwicklung einer zielgruppenorientierten Bewerbungsmappe mit *Bewerbungsanschreiben, für eine Stellenausschreibung
oder eine Initiativbewerbung *Deckblatt und Fotoauswahl
*Zielgerichteter Lebenslauf
*Zeugnis-/ und Unterlagenauswahl
*als Mappe und auf CD.
*Besprechung der Entwürfe und anschließende Einarbeitung möglicher Ergänzungen. *Für alle weiteren Bewerbungen eines Leistungspakets 95,00 Euro. 
250,00  
C) „Persönliche Präsentation“
Leistungsanbieter, die im persönlichen Gespräch potentielle Arbeitgeber oder Kunden überzeugen möchten - Inhalte aus den Modulen 2 „Kompetenzprofil“ sowie Modul 5 „Vorstellungsgespräch 2 Gespräch à 90 Minuten  
150,00  


Nach § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz ist kein gesonderter Umsatzsteuerausweis erforderlich. Im Übrigen gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Karriere-Coaching“.

Alle Ihre Aufwendungen, die Ihnen in Zusammenhang des Karriere-Coachings entstehen, können Sie steuerlich als Werbungskosten bzw. als Betriebsausgaben geltend machen.

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